Mitgliedschaftsvertrag
BULKOON MITGLIEDSCHAFTSVERTRAG
PARTEIEN
Dieser Mitgliedschaftsvertrag („Vertrag“) wurde zwischen der BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ mit Sitz in AKÇABURGAZ MAH. 3027. SK. NO: 1 F ESENYURT/İSTANBUL („Bulkoon“) einerseits und der natürlichen oder juristischen Person („Mitglied“), die Mitglied der von Bulkoon betriebenen Plattform („Plattform“) ist, andererseits geschlossen. Nachfolgend werden die Parteien gemeinsam als Parteien und einzeln als Partei bezeichnet.
DEFINITIONEN
Bulkoon: BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ
Mitglied: Natürliche oder juristische Person, die Mitglied der Plattform ist und die auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen nutzt.
Verkäufer: Natürliche oder juristische Kaufleute, die ihre Produkte zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über die Plattform zum Verkauf anbieten und in diesem Rahmen mit dem Käufer einen Kaufvertrag abschließen.
Käufer: Natürliche oder juristische Kaufleute, die Produkte des Verkäufers zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über die Plattform erwerben.
Plattform: Eine von Bulkoon betriebene Multi-Vendor E-Commerce-Plattform, auf der Verkäufer ihre Produkte listen und Käufer Bestellungen aufgeben.
Vermittlerdienstleister: Plattform, die gemäß dem Gesetz Nr. 6563 und der einschlägigen Gesetzgebung den elektronischen Handelsraum für wirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten Dritter bereitstellt.
GEGENSTAND UND GEWERBLICHER CHARAKTER DES VERTRAGS
3.1. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Nutzung der Plattform durch das Mitglied sowie die Rechte und Pflichten der Parteien.
3.2. Die Parteien erkennen unwiderruflich an, dass die Plattform ausschließlich für den Großhandel zwischen Kaufleuten und Handwerkern bestimmt ist; daher finden das Gesetz Nr. 6502 zum Schutz der Verbraucher (TKHK) und die einschlägigen Verbraucherverordnungen auf diesen Vertrag und auf keine auf Grundlage dieses Vertrags geschlossenen Verkäufe Anwendung.
RECHTLICHER STATUS VON BULKOON
Die von Bulkoon betriebene Plattform ist ein B2B (Business-to-Business) Online-Marktplatz, der Lieferanten und Käufer elektronisch zusammenbringt. Bulkoon und die Plattform gelten gemäß dem Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels als "Vermittlerdienstleister". Die Kaufverträge über Produkte werden direkt zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen. Die Plattform fungiert lediglich als Vermittler, der die Produktlistung der Verkäufer, die Auftragserstellung der Käufer sowie die Kommunikations- und Zahlungsinfrastruktur bereitstellt. Daher ist die Plattform nicht verantwortlich für die Qualität der Produkte, Lieferprozesse, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Garantieverpflichtungen oder den Kundendienst nach dem Verkauf. Die Plattform haftet nicht für Schäden, die durch Systemunterbrechungen, Datenverluste oder technische Störungen entstehen können.
PFLICHTEN UND VERPFLICHTUNGEN DES MITGLIEDS
5.1. Das Mitglied erklärt, bestätigt und verpflichtet sich, dass die bei der Registrierung angegebenen Firmierung, das Finanzamt, die Steuernummer und die Kontaktdaten korrekt und aktuell sind. Für Schäden, die durch falsche Angaben entstehen, haftet das Mitglied.
5.2. Das Mitglied ist verpflichtet, die Sicherheit seines Benutzernamens und Passworts zu gewährleisten. Alle über das Konto des Mitglieds getätigten Transaktionen gelten als vom Mitglied selbst vorgenommen. Im Falle einer unbefugten Nutzung hat das Mitglied dies unverzüglich Bulkoon zu melden.
5.3. Das Mitglied verpflichtet sich, die Plattform unter Beachtung der „Nutzungsbedingungen der Plattform“, der geltenden Gesetzgebung, der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten zu verwenden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung kann Bulkoon die Mitgliedschaft ohne Entschädigung aussetzen oder den Vertrag einseitig kündigen.
5.4. Das Mitglied verpflichtet sich, jegliches Verhalten, Äußerungen oder Handlungen zu unterlassen, die den geschäftlichen Ruf und den Markenwert von Bulkoon schädigen könnten.
AUSSCHALTUNG DER PLATTFORM (BYPASS) UND VERBOT EXTERNER KOMMUNIKATION
6.1. Das Mitglied verpflichtet sich, ohne schriftliche Zustimmung von Bulkoon keine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung (z. B. über andere Plattformen, private Websites, stationäre Geschäfte) mit der Gegenpartei aufzunehmen, die es über die Plattform kennengelernt oder mit der es eine Geschäftsbeziehung eingegangen ist, indem es die Plattform umgeht (Bypass). Dieses Verbot gilt während der Mitgliedschaft und für 12 (zwölf) Monate nach deren Beendigung.
6.2. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als schwerwiegender Vertragsbruch. Bei Feststellung eines Verstoßes (z. B. durch Käuferbeschwerden, Prüfungen oder Mystery Shopping) hat die Plattform das Recht, den Vertrag sofort und ohne Entschädigung zu kündigen.
VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
7.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen oder erlangten Informationen, Dokumente, Pläne, Projekte, Gebühren und sonstigen Unterlagen als vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, kopiert, ohne Erlaubnis vervielfältigt oder geteilt werden.
7.2. Informationen, die den Parteien vor Vertragsabschluss bekannt waren oder bereits öffentlich zugänglich sind, fallen nicht unter diese Vertraulichkeitsregelung.
7.3. Vertrauliche Informationen dürfen nur mit Mitarbeitern geteilt werden, die diese zur Ausführung ihrer Arbeit benötigen. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit hinzuweisen und deren Verpflichtungen zu kommunizieren. Für eine Offenlegung durch Mitarbeiter haftet die jeweilige Partei.
7.4. Die Partei, die vertrauliche Informationen offenbart, haftet für alle daraus entstehenden Schäden der anderen Partei.
7.5. Nach Vertragsende kann die Partei, die vertrauliche Informationen erhalten hat, deren Rückgabe oder Vernichtung verlangen. Die Vertraulichkeits- und Schadensersatzpflichten bleiben auch nach Vertragsende bestehen.
7.6. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des türkischen Datenschutzgesetzes Nr. 6698 („KVKK“) einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglichen Geschäftsbeziehung und für die Vertragszwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung über den Vertragszweck hinaus sind untersagt. Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht oder vernichtet. Für Verstöße haften die Parteien. Diese Verpflichtungen gelten auch für beauftragte Mitarbeiter und sonstige Beschäftigte.
7.7. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen haftet die verletzende Partei für alle Schäden, einschließlich etwaiger Entschädigungen oder Bußgelder, die der anderen Partei entstehen, und hat diese innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung zu ersetzen.
7.8. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrags unbefristet weiter.
HÖHERE GEWALT
8.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragspflichten, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Bürgerkriege, Kriege, Aufstände, Terrorakte, Volksbewegungen, Mobilmachung, Streiks, Aussperrungen, nationale Trauer oder Epidemien (zusammen „Höhere Gewalt“). Die Haftung entfällt für die Dauer dieser Umstände, sofern sie die Vertragserfüllung unmöglich machen oder behindern.
8.2. Die von Höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich über die Umstände, deren Auswirkungen und die voraussichtliche Dauer. Sie wird unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren und ihre Verpflichtungen wieder zu erfüllen. Dauert die Höhere Gewalt länger als eine Woche an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall verzichten beide Parteien auf gegenseitige Ansprüche und tragen ihre eigenen Kosten.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
9.1. Die Parteien erkennen an, dass bei Streitigkeiten die Datenbankeinträge, Protokolldateien und elektronische Korrespondenz der Plattform gemäß Art. 193 der türkischen Zivilprozessordnung (HMK) als „endgültiger und ausschließlicher Beweis“ gelten.
9.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden des Zentrums von Istanbul (Çağlayan) zuständig. Im Falle eines Rechtsstreits gelten die Handelsbücher und Aufzeichnungen der Parteien gemäß Art. 193 der türkischen Zivilprozessordnung als endgültiger Beweis. Diese Bestimmung stellt eine Beweisvereinbarung dar.
9.3. Der Verzicht, die Aufhebung, die Nichtigkeit oder Änderung einzelner Vertragsbestimmungen ist nicht als Aufhebung des gesamten Vertrags zu verstehen.
9.4. Dieser Vertrag bleibt bis zur Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied oder Bulkoon in Kraft.
