Verkäufervertrag
VERKÄUFERVERTRAG
PARTEIEN
Dieser Verkäufervertrag („Vertrag“) wurde zwischen der BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ mit Sitz in AKÇABURGAZ MAH. 3027. SK. NO: 1 F ESENYURT/İSTANBUL („Bulkoon“) einerseits und dem Händler („Verkäufer“), der seine Produkte zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über die Plattform zum Verkauf anbietet und in diesem Rahmen mit dem Käufer einen Kaufvertrag abschließt, andererseits geschlossen. Die Parteien werden im Folgenden gemeinsam als Parteien und einzeln als Partei bezeichnet.
DEFINITIONEN
Bulkoon: BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ
Verkäufer: Ein Händler, der seine Produkte zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über die Plattform zum Verkauf anbietet und in diesem Rahmen mit dem Käufer einen Kaufvertrag abschließt.
Käufer: Ein Händler, der die Produkte des Verkäufers zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über die Plattform erwirbt.
Plattform: Eine von Bulkoon betriebene Multi-Vendor E-Commerce-Plattform, auf der Verkäufer ihre Produkte listen und Käufer Bestellungen aufgeben.
Vermittlerdienstleister: Gemäß dem Gesetz Nr. 6563 und den einschlägigen Vorschriften eine Plattform, die elektronischen Handel für wirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten Dritter ermöglicht.
GEGENSTAND UND UMFANG DES VERTRAGS
3.1. Dieser Vertrag regelt die Eröffnung eines Shops durch den Verkäufer auf der Plattform, die Produktlistung, den Verkauf an Käufer sowie die Verteilung der finanziellen, rechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten, die sich aus diesen Vorgängen ergeben, im Rahmen der Provisions-/Dienstleistungsbeziehung zwischen den Parteien.
3.2. Die Parteien erkennen unwiderruflich an, dass die Plattform ausschließlich für den Großhandel zwischen Händlern und Gewerbetreibenden bestimmt ist und daher das Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 (TKHK) sowie die entsprechenden Verbraucherverordnungen auf diesen Vertrag und die auf seiner Grundlage geschlossenen Verkäufe nicht anwendbar sind.
RECHTLICHER STATUS VON BULKOON
Die von Bulkoon betriebene Plattform ist ein B2B-Online-Marktplatz, der Lieferanten und Käufer elektronisch zusammenbringt. Bulkoon und die Plattform gelten gemäß dem Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels als "Vermittlerdienstleister". Die Kaufverträge über die Produkte werden direkt zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Die Plattform fungiert lediglich als Vermittler, der die Produktlistung, Bestellannahme sowie die Kommunikations- und Zahlungsinfrastruktur bereitstellt. Daher ist die Plattform nicht verantwortlich für die Qualität der Produkte, Lieferprozesse, Rechtskonformität, Garantieverpflichtungen oder den Kundendienst nach dem Verkauf. Die Plattform haftet nicht für Schäden, die durch Systemausfälle, Datenverluste oder technische Störungen entstehen können.
VERPFLICHTUNGEN UND ZUSAGEN DES VERKÄUFERS
5.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass alle visuellen Darstellungen, Beschreibungen, technischen Spezifikationen und Preisangaben der auf der Plattform gelisteten Produkte wahrheitsgemäß, aktuell und vorrätig sind. Er erklärt sich damit einverstanden, keine nachweislich unhaltbaren oder gesetzeswidrigen vergleichenden Werbeaussagen wie "beste" oder "billigste" in Produktbeschreibungen zu verwenden. Die Inhalte der Angebote entsprechen dem Gesetz Nr. 6502, der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken sowie weiteren einschlägigen Vorschriften. Für alle durch irreführende oder unvollständige Angaben entstehenden behördlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten haftet ausschließlich der Verkäufer.
5.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 wie ein gewissenhafter Kaufmann zu handeln. Er muss Bestellungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen versenden, die Produkte professionell und vor äußeren Einflüssen geschützt verpacken sowie im Kontakt mit Käufern Verhaltensweisen vermeiden, die den Markenwert von Bulkoon beeinträchtigen könnten.
5.3. Der Verkäufer garantiert, dass die auf der Plattform angebotenen Produkte original sind und keine gewerblichen Schutzrechte Dritter wie Marken, Patente, Designs oder Urheberrechte verletzen. Auf Anforderung hat der Verkäufer unverzüglich Rechnungen und Berechtigungsnachweise (z. B. Händler- oder Einfuhrgenehmigungen) vorzulegen. Bei Feststellung von Fälschungen, Schmuggelware oder Verletzungen geistiger Eigentumsrechte ist die Plattform berechtigt, Angebote zu entfernen, den Shop zu sperren und den Vertrag sofort zu kündigen.
5.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, für jeden Verkauf eine gesetzeskonforme elektronische Rechnung oder ein elektronisches Archivdokument zu erstellen und dem Käufer zusammen mit dem Produkt oder elektronisch zu übermitteln. Für unterlassene Meldungen oder fehlerhafte Dokumente, die zu behördlichen Sanktionen gegen die Plattform führen, haftet der Verkäufer.
5.5. Der Verkäufer erklärt, dass die Herstellung, Einfuhr, Verpackung und Etikettierung der verkauften Produkte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Insbesondere verpflichtet er sich, Produkte mit Verkaufsbeschränkungen oder besonderen Genehmigungspflichten (z. B. Arzneimittel, Chemikalien, Schusswaffen) nicht entgegen den Plattformregeln anzubieten.
5.6. Bei Verstößen des Verkäufers gegen seine Verpflichtungen, dem Verkauf mangelhafter oder gefälschter Produkte oder Verletzungen von Rechten Dritter hat der Verkäufer Bulkoon unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung oder Mahnung sämtliche Schadensersatzansprüche, behördliche Bußgelder, Prozesskosten, Anwaltsgebühren und sonstige Nebenkosten zu ersetzen. Bulkoon ist berechtigt, diese Beträge mit allen bestehenden oder zukünftigen Forderungen des Verkäufers gegenüber der Plattform zu verrechnen.
ZAHLUNGSINSTITUT UND EINZIEHUNGSBEFUGNIS
6.1. Der Verkäufer akzeptiert die Zahlung einer Provision/Dienstleistungsgebühr an Bulkoon für über die Plattform getätigte Verkäufe. Die anwendbaren Provisionssätze/Gebühren entsprechen, sofern nicht anders vereinbart, den im Verkäufer-Panel definierten aktuellen Sätzen.
6.2. Bulkoon ist berechtigt, die Provisionssätze/Gebühren einseitig aufgrund von Marktbedingungen, wirtschaftlichen Veränderungen oder eigener Geschäftspolitik anzupassen.
6.3. Der Verkäufer bevollmächtigt Bulkoon und die von Bulkoon beauftragten Zahlungsinstitute (z. B. PayTR/Iyzico) als "Direktvertreter", die Zahlungen aus Verkäufen über die Plattform in seinem Namen einzuziehen.
6.4. Die eingezogenen Beträge werden nach Ablauf der vom Verkäufer festgelegten Rückgabe-/Bestätigungsfrist (oder Lieferbestätigung) abzüglich der Provision und Dienstleistungsgebühr auf das IBAN-Konto des Verkäufers überwiesen. Bulkoon ist berechtigt, Provisionen, Gebühren und sonstige Forderungen (z. B. Vertragsstrafen, Inseratsgebühren) ohne weitere Mitteilung mit den Forderungen des Verkäufers zu verrechnen.
PLATZPLATZUMGEHUNG (BYPASS) UND VERBOT EXTERNER KOMMUNIKATION
7.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, ohne schriftliche Zustimmung von Bulkoon keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen mit Käufern aufzunehmen oder Angebote zu unterbreiten, die er über die Plattform kennengelernt hat, indem er die Plattform umgeht (z. B. über andere Plattformen, eigene Websites, physische Geschäfte). Dieses Verbot gilt während der Mitgliedschaft auf der Plattform und für 12 Monate nach deren Beendigung.
7.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Materialien (Visitenkarten, Broschüren, Kataloge, Rabattgutscheine etc.) mit Webadressen, Telefonnummern, Social-Media-Informationen, E-Mail-Adressen oder Hinweisen auf externe Verkaufskanäle in Produktverpackungen oder Versandkartons zu platzieren.
7.3. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich der Verkäufer, eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen der aktuellen Provisionsrate auf den gesamten Handelsumsatz der betreffenden Verstöße unverzüglich und vollständig an Bulkoon zu zahlen. Der Verkäufer erkennt an, Kaufmann zu sein, dass die Vertragsstrafe nicht unangemessen ist und verzichtet auf das Recht auf Minderung. Bulkoon behält sich das Recht vor, weitere Schäden, einschließlich entgangener Provisionen, Marketingkosten, Kundenverlust und allgemeiner Betriebsschäden, geltend zu machen und mit Forderungen des Verkäufers zu verrechnen.
7.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als wesentlicher Vertragsbruch. Bei Feststellung (z. B. durch Käuferbeschwerden, Prüfungen oder Mystery Shopping) ist die Plattform berechtigt, den Vertrag unverzüglich und ohne Schadensersatz zu kündigen.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
8.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen oder erlangten Informationen, Dokumente, Pläne, Projekte, Vergütungen und sonstigen Daten als vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, kopiert, unbefugt vervielfältigt oder geteilt werden.
8.2. Informationen, die eine Partei vor Vertragsschluss über die andere Partei besitzt oder die bereits öffentlich bekannt sind, fallen nicht unter diese Vertraulichkeitsverpflichtung.
8.3. Vertrauliche Informationen dürfen nur mit Mitarbeitern geteilt werden, die diese zur Ausführung ihrer Arbeit benötigen. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit hinzuweisen. Bei Offenlegung durch Mitarbeiter haftet die jeweilige Partei.
8.4. Die Partei, die vertrauliche Informationen offenbart, haftet für alle daraus entstehenden Schäden der anderen Partei.
8.5. Nach Vertragsende kann die Partei, die vertrauliche Informationen erhalten hat, die Rückgabe oder Vernichtung der Informationen verlangen. Die Vertraulichkeits- und Schadensersatzpflichten bleiben auch nach Vertragsende bestehen.
8.6. Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten, die sie im Rahmen dieses Vertrags austauschen oder während der Vertragserfüllung erhalten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer von Käufern), gemäß dem türkischen Datenschutzgesetz Nr. 6698 (KVKK) zu behandeln und die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Vertrags verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach Vertragsende gelöscht oder vernichtet. Andernfalls haften die Parteien für entstehende Schäden oder Sanktionen. Diese Verpflichtungen gelten auch für beauftragte Mitarbeiter und sonstige Beschäftigte.
8.7. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen hat die verletzende Partei der anderen Partei innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung alle Schäden, einschließlich Entschädigungen an Dritte und behördliche Bußgelder, zu ersetzen.
8.8. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrags unbefristet in Kraft.
HÖHERE GEWALT
9.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragspflichten, wenn diese durch unkontrollierbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Bürgerkriege, Kriege, Aufstände, Terrorakte, Volksbewegungen, Mobilmachung, Streiks, Aussperrungen, nationale Trauer oder Epidemien (zusammen „Höhere Gewalt“) verursacht werden und die Durchführung der vertraglichen Pflichten unmöglich machen oder behindern.
9.2. Die von Höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb von zehn Tagen schriftlich über die Situation, deren Auswirkungen und die voraussichtliche Dauer und unternimmt alle zumutbaren Maßnahmen, um die Auswirkungen zu beseitigen und ihre Verpflichtungen wieder zu erfüllen. Dauert die Höhere Gewalt länger als eine Woche an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall bestehen keine gegenseitigen Ansprüche, und jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1. Die Parteien erkennen an, dass bei Streitigkeiten die Datenbankaufzeichnungen, Protokolldateien und elektronische Korrespondenz der Plattform gemäß Art. 193 der türkischen Zivilprozessordnung als "endgültiger und ausschließlicher Beweis" gelten.
10.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden des Zentrums von Istanbul (Çağlayan) zuständig. Im Falle eines Rechtsstreits gelten die Handelsbücher und Aufzeichnungen der Parteien gemäß Art. 193 der türkischen Zivilprozessordnung als endgültiger Beweis. Diese Bestimmung stellt eine Beweisvereinbarung dar.
10.3. Der Verzicht, die Aufhebung, die Ungültigkeit oder Änderung einzelner Vertragsbestimmungen ist nicht als Aufhebung des gesamten Vertrags zu verstehen.
