Verkäufervertrag
VERKÄUFERVERTRAG
PARTEIEN
Dieser Verkäufervertrag („Vertrag“) wird einerseits von der BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ („Bulkoon“) mit Sitz in AKÇABURGAZ MAH. 3027. SK. NO: 1 F ESENYURT/ISTANBUL und andererseits von dem natürlichen oder juristischen Person Händler („Verkäufer“), der seine Produkte über die Plattform zu kommerziellen/beruflichen Zwecken anbietet und in diesem Rahmen einen Verkaufsvertrag mit dem Käufer abschließt, unterzeichnet. Die Parteien werden gemeinsam als Parteien und einzeln als Partei bezeichnet.
DEFINITIONEN
Bulkoon: BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ
Verkäufer: Der natürliche oder juristische Person Händler, der seine Produkte über die Plattform zu kommerziellen/beruflichen Zwecken anbietet und in diesem Rahmen einen Verkaufsvertrag mit dem Käufer abschließt.
Käufer: Der natürliche oder juristische Person Händler, der die Produkte des Verkäufers über die Plattform zu kommerziellen/beruflichen Zwecken kauft.
Plattform: Eine von Bulkoon betriebene, multivendor E-Commerce-Plattform, auf der Verkäufer ihre Produkte auflisten und Käufer Bestellungen aufgeben können.
Vermittlungsdienstleister: Eine Plattform, die gemäß dem Gesetz Nr. 6563 und den entsprechenden Vorschriften eine elektronische Handelsumgebung für die Durchführung wirtschaftlicher und kommerzieller Aktivitäten anderer bereitstellt.
GEGENSTAND UND GEBIET DES VERTRAGS
3.1. Dieser Vertrag regelt die Eröffnung eines Shops durch den Verkäufer auf der Plattform, die Auflistung von Produkten, den Verkauf an Käufer und die Verteilung der finanziellen, rechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten, die aus diesen Vorgängen resultieren, sowie die Verfahren und Grundsätze der Kommission/Dienstleistungsbeziehung zwischen den Parteien.
3.2. Die Parteien akzeptieren unwiderruflich, dass die Plattform ausschließlich für den Großhandel zwischen Händlern und Gewerbetreibenden bestimmt ist; daher findet das Gesetz Nr. 6502 über den Schutz der Verbraucher (TKHK) und die entsprechenden Verbraucherregelungen auf diesen Vertrag und auf keinen der durch diesen Vertrag geschlossenen Verkäufe Anwendung.
RECHTLICHER STATUS VON BULKOON
Die von Bulkoon betriebene Plattform ist ein B2B (Business-to-Business) Online-Marktplatz, der Anbieter und Käufer elektronisch zusammenbringt, und sowohl Bulkoon als auch die Plattform haben gemäß dem Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels den Status eines „Vermittlungsdienstleisters“. Bei den über die Plattform durchgeführten Verkaufsprozessen wird der Verkaufsvertrag direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Da die Plattform lediglich als Vermittlungsdienstleister fungiert, der es Verkäufern ermöglicht, ihre Produkte aufzulisten, Käufern die Erstellung von Bestellungen zu ermöglichen und die Kommunikations- und Zahlungsinfrastruktur zwischen den Parteien bereitzustellen, ist sie nicht verantwortlich für die Qualität der Produkte, die Lieferprozesse, die Konformität der Produkte mit den Vorschriften, die Garantieverpflichtungen oder den After-Sales-Service. Die Plattform haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Systemausfällen, Datenverlusten oder technischen Störungen entstehen könnten.
VERPFLICHTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DES VERKÄUFERS
5.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass alle visuellen, beschreibenden, technischen Merkmale und Preisangaben zu den auf der Plattform gelisteten Produkten wahrheitsgemäß, aktuell und auf Lager sind. Der Verkäufer akzeptiert, dass er in Produktbeschreibungen keine nicht nachweisbaren oder gesetzeswidrigen vergleichenden Werbeaussagen wie „beste“, „günstigste“ verwenden wird; die Inhalte der Anzeigen werden den Gesetzen Nr. 6502, der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Handelspraktiken und anderen relevanten Vorschriften entsprechen. Alle administrativen, strafrechtlichen und rechtlichen Verantwortlichkeiten, die aufgrund irreführender oder unvollständiger Informationen entstehen, liegen ausschließlich beim Verkäufer.
5.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 wie ein „umsichtiger Händler“ zu handeln. In diesem Rahmen ist der Verkäufer verpflichtet, Bestellungen innerhalb der angegebenen gesetzlichen Fristen zu versenden, die Produkte professionell zu verpacken, sodass sie nicht von äußeren Einflüssen betroffen werden, und in der Kommunikation mit dem Käufer von Verhaltensweisen und Haltungen abzusehen, die den Markenwert von Bulkoon schädigen könnten.
5.3. Der Verkäufer garantiert, dass die auf der Plattform angebotenen Produkte original sind und dass keine gewerblichen Schutzrechte Dritter, einschließlich Marken, Patente, Designs oder Urheberrechte, verletzt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Anfrage Rechnungen und Berechtigungsdokumente (z.B. Händlerzertifikat, Importzertifikat usw.), die die Lieferkette der Produkte nachweisen, unverzüglich der Plattform vorzulegen. Im Falle der Feststellung, dass die Produkte Fälschungen, Schmuggelware oder eine Verletzung von geistigem Eigentum darstellen, hat die Plattform das Recht, die Anzeigen zu entfernen, den Shop auszusetzen und den Vertrag sofort zu kündigen.
5.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, für jede Verkaufstransaktion die gesetzlich vorgeschriebene e-Rechnung oder e-Archiv-Rechnung ordnungsgemäß auszustellen und dem Käufer (zusammen mit dem Produkt oder elektronisch) zu übermitteln. Der Verkäufer ist verantwortlich für alle administrativen Strafen und Bußgelder, die von öffentlichen Institutionen gegen die Plattform aufgrund von nicht erfolgten Mitteilungen oder fehlerhaften Dokumenten verhängt werden.
5.5. Der Verkäufer erklärt, dass die Produktions-, Import-, Verpackungs- und Etikettierungsprozesse der zum Verkauf stehenden Produkte den Vorschriften entsprechen. Der Verkäufer akzeptiert, dass er keine Produkte mit Verkaufsbeschränkungen oder die einer speziellen Genehmigung bedürfen (z.B. Arzneimittel, chemische Stoffe, Schusswaffen usw.) entgegen den Plattformregeln auflisten wird.
5.6. Im Falle eines Verstoßes des Verkäufers gegen die Verpflichtungen in diesem Vertrag, des Verkaufs mangelhafter/falscher Produkte oder der Verletzung von Rechten Dritter, wird der Verkäufer unverzüglich und ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung oder Mitteilung bedarf, alle von Bulkoon an Dritte (Käufer, Rechteinhaber usw.) zu zahlenden Entschädigungen, von offiziellen Institutionen (z.B. Handelsministerium, Werbekontrollbehörde, BTK usw.) verhängte Bußgelder, Prozesskosten, Anwaltsgebühren und alle Nebenkosten auf erste schriftliche Anfrage erstatten. Bulkoon hat das Recht, diese Beträge ohne Zustimmung des Verkäufers mit allen bestehenden oder zukünftigen Ansprüchen des Verkäufers gegenüber der Plattform (Verkaufserlösen) zu verrechnen.
ZAHLSYSTEM UND EINZUGSBEFUGNIS
6.1. Der Verkäufer akzeptiert, eine Kommission/Dienstleistungsgebühr an Bulkoon für die über die Plattform durchgeführten Verkäufe zu zahlen. Die anzuwendenden Kommissionen/Dienstleistungsgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, die aktuellen Sätze, die im Verkäuferpanel definiert sind.
6.2. Bulkoon hat das Recht, die Kommissionen/Dienstleistungsgebühren einseitig gemäß den Marktbedingungen, wirtschaftlichen Veränderungen oder eigenen Geschäftspolitiken zu aktualisieren.
6.3. Der Verkäufer hat Bulkoon und die von Bulkoon beauftragten Zahlungsdienstleister (z.B. PayTR/Iyzico usw.) als „Direktvertreter“ bevollmächtigt, die Beträge, die sich aus den Verkäufen über die Plattform ergeben, in seinem Namen einzuziehen.
6.4. Der in Vertretung des Verkäufers eingezogene Betrag wird nach Ablauf der vom Verkäufer festgelegten Rückgabe-/Genehmigungsfrist (oder Liefergenehmigung) abzüglich der Kommission und Dienstleistungsgebühr von Bulkoon auf das IBAN-Konto des Verkäufers überwiesen. Bulkoon hat das Recht, die Kommission/Dienstleistungsgebühren und gegebenenfalls andere Verbindlichkeiten des Verkäufers (z.B. Vertragsstrafe, Anzeigekosten usw.) ohne vorherige Mitteilung mit den Forderungen des Verkäufers zu verrechnen.
PLATTFORMUMGANG (BYPASS) UND VERBOT DER EXTERNEN KOMMUNIKATION
7.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, ohne die schriftliche Genehmigung von Bulkoon keine direkten oder indirekten (über eine andere Plattform, persönliche Website, physisches Geschäft usw.) Geschäftsbeziehungen mit Käufern, die er über die Plattform kennengelernt hat oder mit denen er eine Geschäftsbeziehung aufgebaut hat, einzugehen oder Angebote zu unterbreiten. Dieses Verbot gilt, solange die Mitgliedschaft des Verkäufers auf der Plattform besteht und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft aus welchem Grund auch immer.
7.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, in die Produktpakete, Kartons oder Verpackungen, die im Rahmen der über die Plattform durchgeführten Verkäufe versendet werden, keine Materialien (Visitenkarten, Broschüren, Kataloge, Rabattcoupons usw.) zu legen, die auf seine oder die Websites, Telefonnummern, sozialen Medien oder E-Mail-Adressen Dritter oder auf Verkaufsstellen außerhalb der Plattform verweisen.
7.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen verpflichtet sich der Verkäufer, auf erste schriftliche Anfrage von Bulkoon eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen aktuellen Kommissionssatzes, berechnet auf das gesamte Handelsvolumen, unverzüglich in bar zu zahlen. Der Verkäufer akzeptiert im Voraus, dass er den Status eines Händlers hat und dass diese Vertragsstrafe nicht übermäßig ist, und verzichtet auf das Recht auf Minderung. Bulkoon behält sich das Recht vor, alle negativen und positiven Schäden, die durch diesen Verstoß entstehen, einschließlich des Verlusts von Provisionen, Marketingkosten, Schäden am Kundenportfolio und allgemeinen Geschäftsschäden, zu ersetzen und mit den Ansprüchen des Verkäufers zu verrechnen.
7.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als schwerwiegender Verstoß gegen den Vertrag angesehen. Im Falle der Feststellung eines Verstoßes (z.B. durch Käuferbeschwerden, Prüfungen oder geheime Kundenmethoden) hat die Plattform das Recht, den Vertrag sofort und ohne Entschädigung zu kündigen.
VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
8.1. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, sind alle Informationen, Dokumente, Pläne, Projekte, Gebühren und alle anderen Informationen, die eine Partei aufgrund dieses Vertrags oder durch dessen Unterzeichnung von der anderen Partei erhalten hat, vertrauliche Informationen und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, kopiert, ohne Genehmigung vervielfältigt oder geteilt werden.
8.2. Informationen, die die Parteien vor dem Abschluss des Vertrags über die andere Partei hatten, sowie bereits öffentlich zugängliche Informationen fallen nicht unter diese Bestimmung.
8.3. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur mit ihren Mitarbeitern teilen, die aufgrund ihrer Arbeit Zugang zu diesen Informationen benötigen, und sind in diesem Fall dafür verantwortlich, ihre Mitarbeiter über die Vertraulichkeit der Informationen zu informieren und ihnen ihre Verpflichtungen bekannt zu machen. Im Falle einer Offenlegung vertraulicher Informationen durch einen Mitarbeiter einer der Parteien ist diese Partei für diesen Verstoß verantwortlich.
8.4. Die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt, ist verpflichtet, alle Schäden, die der anderen Partei aufgrund dieses Verstoßes entstehen, zu ersetzen.
8.5. Nach Beendigung des Vertrags kann die Partei, die vertrauliche Informationen geteilt hat, die Rückgabe oder Vernichtung der Informationen und Dokumente von der anderen Partei verlangen. Diese Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Entschädigung bleiben auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
8.6. Die Parteien werden im Rahmen dieses Vertrags oder während der Durchführung dieses Vertrags (z.B. die Daten des Käufers, auf die der Verkäufer über die Plattform zugreift, wie Name, Adresse, Telefonnummer) die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten („KVKK“) einhalten und ihre Verpflichtungen gemäß KVKK erfüllen. Die Parteien akzeptieren, dass sie die personenbezogenen Daten im Rahmen der durch diesen Vertrag geschaffenen Geschäftsbeziehung und für Zwecke, die über den Gegenstand des Vertrags hinausgehen, nicht verwenden, nicht an Dritte weitergeben, diese Daten nach Beendigung des Vertrags löschen oder vernichten werden und im Falle eines Verstoßes für die daraus resultierenden Schäden und/oder Sanktionen verantwortlich sind. Diese Bestimmungen gelten auch für die Mitarbeiter und anderen Angestellten der Parteien.
8.7. Im Falle eines Verstoßes einer der Parteien gegen die oben genannten Verpflichtungen ist die verletzende Partei verpflichtet, die Schäden, die den anderen Parteien entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entschädigungen, die an Dritte oder Verwaltungsbehörden gezahlt werden müssen, Bußgelder usw.), auf erste Anfrage innerhalb von spätestens (7) Tagen zu ersetzen.
8.8. Die Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestimmung bleiben auch nach Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer unbefristet in Kraft.
HÖHERE GEWALT
9.1. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Brände, Explosionen, Bürgerkriege, Kriege, Aufstände, terroristische Handlungen, Volksbewegungen, Mobilmachungen, Streiks, Lockouts, nationale Trauer und Epidemien (im Folgenden zusammen als „Höhere Gewalt“ bezeichnet), die die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen und/oder die Aktivitäten der Parteien im Rahmen dieses Vertrags behindern. Während der Dauer dieser Umstände ist die Partei nicht verantwortlich für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
9.2. Die von der Höheren Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei innerhalb von 10 (zehn) Tagen schriftlich über diese Situation, ihre Auswirkungen und die voraussichtliche Dauer informieren und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Höheren Gewalt zu beseitigen, ihre Verpflichtungen wie zuvor zu erfüllen und ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wenn die Höhere Gewalt länger als eine Woche andauert, sind die Parteien frei, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall können die Parteien keine gegenseitigen Ansprüche geltend machen, und beide Parteien tragen ihre eigenen Kosten.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1. Die Parteien akzeptieren, dass die Datenbankaufzeichnungen, Logdateien und elektronischen Korrespondenzen der Plattform gemäß § 193 der Zivilprozessordnung als „eindeutiger und ausschließlicher Beweis“ gelten.
10.2. Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Istanbul (Çağlayan) zuständig. Im Falle von Streitigkeiten, die vor den Gerichten entstehen, gelten die Handelsbücher und Aufzeichnungen der Parteien gemäß § 193 der Zivilprozessordnung als endgültiger Beweis. Diese Bestimmung hat den Charakter eines endgültigen Beweisvertrags.
10.3. Der Verzicht auf, die Aufhebung, die Nichtigkeit oder die Änderung einer Bestimmung des Vertrags kann nicht als Aufhebung des Vertrags interpretiert werden.