Mitgliedschaftsvertrag
MITGLIEDSCHAFTSVEREINBARUNG
PARTEIEN
Dieser Mitgliedschaftsvertrag („Vertrag“) wird zwischen der BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ („Bulkoon“), ansässig in AKÇABURGAZ MAH. 3027. SK. NO: 1 F ESENYURT/ISTANBUL, und der natürlichen oder juristischen Person („Mitglied“), die Mitglied der von Bulkoon betriebenen Plattform („Plattform“) ist, unterzeichnet. Die Parteien werden im Folgenden gemeinsam als Parteien und einzeln als Partei bezeichnet.
DEFINITIONEN
Bulkoon: BULKOON AYAKKABI VE DERİ ÜRÜNLERİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ
Mitglied: Die natürliche oder juristische Person, die Mitglied der Plattform ist und die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Verkäufer: Die natürliche oder juristische Person, die ihre Produkte über die Plattform zu kommerziellen/beruflichen Zwecken anbietet und in diesem Rahmen einen Verkaufsvertrag mit dem Käufer abschließt.
Käufer: Die natürliche oder juristische Person, die die Produkte des Verkäufers über die Plattform zu kommerziellen/beruflichen Zwecken kauft.
Plattform: Eine von Bulkoon betriebene, mehrseitige E-Commerce-Plattform, auf der Verkäufer ihre Produkte listen und Käufer Bestellungen aufgeben können.
Vermittlungsdienstleister: Eine Plattform, die gemäß dem Gesetz Nr. 6563 und den entsprechenden Vorschriften eine elektronische Handelsumgebung für wirtschaftliche und kommerzielle Aktivitäten Dritter bereitstellt.
GEGENSTAND UND KOMMERZIELLE NATUR DES VERTRAGS
3.1. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen das Mitglied die Plattform nutzen kann, sowie die Rechte und Pflichten der Parteien.
3.2. Die Parteien akzeptieren unwiderruflich, dass die Plattform ausschließlich für den Großhandel zwischen Händlern und Gewerbetreibenden bestimmt ist; daher findet das Gesetz Nr. 6502 über den Schutz der Verbraucher (TKHK) und die entsprechenden Verbraucherregelungen keine Anwendung auf diesen Vertrag und auf keinen Verkauf, der auf Grundlage dieses Vertrages abgeschlossen wird.
RECHTLICHE STELLUNG VON BULKOON
Die von Bulkoon betriebene Plattform ist ein B2B (Business-to-Business) Online-Marktplatz, der Anbieter und Käufer elektronisch zusammenbringt, und sowohl Bulkoon als auch die Plattform haben gemäß dem Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels den Status eines "Vermittlungsdienstleisters". Bei den über die Plattform durchgeführten Verkaufstransaktionen wird der Verkaufsvertrag direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Da die Plattform lediglich als Vermittlungsdienstleister fungiert, der es Verkäufern ermöglicht, ihre Produkte aufzulisten, Käufern die Möglichkeit gibt, Bestellungen aufzugeben, und die Kommunikations- und Zahlungsinfrastruktur zwischen den Parteien bereitstellt, ist sie nicht verantwortlich für die Qualität der Produkte, die Lieferprozesse, die Konformität der Produkte mit den Vorschriften, die Garantieverpflichtungen oder die After-Sales-Dienstleistungen. Die Plattform haftet nicht für Schäden, die durch Systemausfälle, Datenverluste oder technische Störungen entstehen könnten.
VERPFLICHTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DES MITGLIEDS
5.1. Das Mitglied akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass die bei der Registrierung angegebenen Titel, Steuerbehörden, Steuernummern und Kontaktdaten korrekt und aktuell sind. Das Mitglied ist für alle Schäden verantwortlich, die aufgrund falscher Informationen entstehen.
5.2. Das Mitglied ist verpflichtet, die Sicherheit seines Benutzernamens und Passworts zu gewährleisten. Alle Transaktionen, die über das Konto des Mitglieds durchgeführt werden, gelten als von diesem durchgeführt. Im Falle einer unbefugten Nutzung des Passworts muss das Mitglied Bulkoon unverzüglich informieren.
5.3. Das Mitglied erklärt, dass es bei der Nutzung der Plattform die "Nutzungsbedingungen der Plattform", die geltenden Vorschriften, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Moral einhalten wird. Bulkoon kann die Mitgliedschaft ohne jegliche Entschädigung aussetzen oder den Vertrag einseitig kündigen, wenn das Mitglied gegen diese Bestimmung verstößt.
5.4. Das Mitglied erklärt, dass es jede Haltung, Äußerung und Handlung, die den geschäftlichen Ruf und den Markenwert von Bulkoon schädigen könnte, vermeiden wird.
PLATTFORM-UMGEHUNG (BYPASS) UND VERBOT DER EXTERNEN KOMMUNIKATION
6.1. Das Mitglied akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, ohne die schriftliche Genehmigung von Bulkoon keine kommerzielle Beziehung mit der Gegenpartei, die es über die Plattform kennengelernt hat oder mit der es eine Geschäftsbeziehung eingegangen ist, direkt oder indirekt (über eine andere Plattform, persönliche Website, physisches Geschäft usw.) zu etablieren. Dieses Verbot gilt, solange die Mitgliedschaft des Mitglieds auf der Plattform fortbesteht und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft aus irgendeinem Grund.
6.2. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als schwerwiegender Verstoß gegen den Vertrag angesehen. Im Falle eines festgestellten Verstoßes (z. B. durch eine Beschwerde des Käufers, Überprüfung oder geheime Kundenmethoden) hat die Plattform das Recht, den Vertrag sofort und ohne Entschädigung zu kündigen.
VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
7.1. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, sind alle Informationen, Dokumente, Pläne, Projekte, Gebühren und alle anderen Informationen, die eine Partei aufgrund dieses Vertrages oder dessen Unterzeichnung von der anderen Partei erhält oder erfährt, vertrauliche Informationen und dürfen in keiner Weise an Dritte weitergegeben, kopiert, ohne Genehmigung vervielfältigt oder geteilt werden.
7.2. Informationen, die die Parteien vor Abschluss des Vertrages über die andere Partei hatten, sowie bereits öffentlich zugängliche Informationen fallen nicht unter diese Bestimmung.
7.3. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur mit ihren Mitarbeitern teilen, die diese Informationen aus geschäftlichen Gründen benötigen, und sind in diesem Fall dafür verantwortlich, ihre Mitarbeiter über die Vertraulichkeit der Informationen zu informieren und ihnen ihre Verpflichtungen zu erläutern. Im Falle einer Offenlegung vertraulicher Informationen durch einen Mitarbeiter einer der Parteien ist diese Partei für diesen Verstoß verantwortlich.
7.4. Die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt, ist verpflichtet, alle Schäden, die der anderen Partei aufgrund dieses Verstoßes entstehen, zu ersetzen.
7.5. Nach Beendigung des Vertrages kann die Partei, die vertrauliche Informationen geteilt hat, die Rückgabe von Informationen und Dokumenten oder deren Vernichtung von der anderen Partei verlangen. Diese Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Entschädigung bleiben auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
7.6. Die Parteien werden in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen dieses Vertrages miteinander teilen oder während der Ausführung dieses Vertrages erfahren, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten („KVKK“) einhalten und ihre Verpflichtungen gemäß KVKK erfüllen. Die Parteien akzeptieren, erklären und verpflichten sich, diese personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke als die im Rahmen des durch diesen Vertrag geschlossenen Geschäftsverhältnisses und für die Zwecke des Vertrags zu verwenden, nicht an Dritte weiterzugeben und diese Daten nach Beendigung des Vertrages zu löschen oder zu vernichten, andernfalls sind sie für alle daraus resultierenden Schäden und/oder Sanktionen verantwortlich. Diese Bestimmungen gelten auch für das Personal und andere Mitarbeiter, die von den Parteien beauftragt werden.
7.7. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der oben genannten Verpflichtungen ist die verletzende Partei verpflichtet, die Schäden, die der anderen Partei entstanden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entschädigungen, die an Dritte oder Verwaltungsbehörden zu zahlen sind, Verwaltungsstrafen usw.), auf erste Aufforderung innerhalb von spätestens (7) Tagen zu ersetzen.
7.8. Die Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestimmungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages unbefristet in Kraft.
HÖHERE GEWALT
8.1. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen für Umstände verantwortlich, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, Brände, Explosionen, Bürgerkriege, Kriege, Aufstände, terroristische Handlungen, Volksbewegungen, Mobilmachungen, Streiks, Lockouts, nationale Trauer und Epidemien (im Folgenden zusammen als „Höhere Gewalt“ bezeichnet), die die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen und/oder die Aktivitäten der Parteien im Rahmen dieses Vertrages behindern. Während der Dauer dieser Umstände ist keine der Parteien für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich.
8.2. Die von Höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei innerhalb von 10 (zehn) Tagen schriftlich über diese Situation, ihre Auswirkungen und die voraussichtliche Dauer informieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Höheren Gewalt zu beseitigen, ihre Verpflichtungen wie gewohnt zu erfüllen und ihre Verpflichtungen einzuhalten. Wenn die Höhere Gewalt länger als eine Woche andauert, sind die Parteien frei, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall können die Parteien gegenseitig keine Ansprüche gegeneinander geltend machen, und beide Parteien tragen ihre eigenen Kosten.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
9.1. Die Parteien akzeptieren, dass die Datenbankaufzeichnungen, Logdateien und elektronischen Korrespondenzen der Plattform gemäß § 193 der Zivilprozessordnung als „Eindeutiger und Ausschließlicher Beweis“ gelten.
9.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Istanbul (Çağlayan) zuständig. Im Falle von Streitigkeiten, die vor den Gerichten verhandelt werden, gelten die Handelsbücher und Aufzeichnungen der Parteien gemäß § 193 des Gesetzes über die Zivilprozessordnung als verbindlicher Beweis. Diese Bestimmung hat den Charakter eines verbindlichen Beweises.
9.3. Der Verzicht auf, die Aufhebung, die Nichtigkeit oder die Änderung einer Bestimmung dieses Vertrages kann nicht als Aufhebung des Vertrages interpretiert werden.
9.4. Dieser Vertrag bleibt bis zur Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied oder bis zur Beendigung der Mitgliedschaft durch Bulkoon in Kraft.