Verpflichtungserklärung zur Übermittlung von Daten durch Dritte
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Diese Verpflichtungserklärung zum Schutz personenbezogener Daten („Verpflichtungserklärung“) enthält die Zusicherungen des Lieferanten, einer natürlichen oder juristischen Person, die Mitglied der Bulkoon-Plattform ist und über diese tätig wird („Firma“), gegenüber der BULKOON SCHUHE UND LEDERWAREN INDUSTRIE HANDELSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 1130643, mit Sitz in Akçaburgaz Mah. 3027. Sk. Nr. 1 F Esenyurt / Istanbul („Unternehmen“) (einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) im Rahmen des zwischen ihnen geschlossenen Lieferantenvertrags bezüglich der von der Firma an das Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten.
Im Rahmen dieser Verpflichtungserklärung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Personenbezogene Daten“;
alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und von der Firma an das Unternehmen übermittelt werden,
„Besonders geschützte personenbezogene Daten“; Daten über die Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, philosophische Überzeugung, Religion, Konfession oder andere Glaubensrichtungen, Kleidung, Vereins-, Unternehmen- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben, strafrechtliche Verurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen sowie biometrische und genetische Daten (im Rahmen dieser Verpflichtungserklärung umfasst der Begriff „personenbezogene Daten“ auch die besonders geschützten personenbezogenen Daten, soweit dies angemessen ist),
„Verarbeitung“; jegliche Vorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das vollständige oder teilweise automatisierte oder nicht automatisierte Erheben, Aufzeichnen, Speichern, Aufbewahren, Ändern, Neuordnen, Offenlegen, Übermitteln, Übernehmen, Zugänglichmachen, Klassifizieren oder Verhindern der Nutzung,
„Gesetz“; bezeichnet das Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten.
Die Firma erklärt, bestätigt und verpflichtet sich, die an das Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den im Gesetz festgelegten Verfahren und Grundsätzen, den einschlägigen regulatorischen Maßnahmen sowie den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zu verarbeiten und an das Unternehmen zu übermitteln.
Die Firma bestätigt, dass sie die Inhaber der personenbezogenen Daten gemäß den im Gesetz festgelegten Verfahren und Grundsätzen, den einschlägigen regulatorischen Maßnahmen sowie den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten ordnungsgemäß informiert hat und, sofern erforderlich, die ausdrückliche Zustimmung der Dateninhaber eingeholt hat.
Die Firma verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen zu ergreifen, unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Datenschutzrates, um die rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Unternehmen sicherzustellen.
Sofern die von der Firma an das Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten besonders geschützte Daten sind, verpflichtet sich die Firma, diese Daten gemäß Artikel 6 des Gesetzes, den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den Entscheidungen des Datenschutzrates unter Anwendung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen und Berechtigungen an das Unternehmen zu übermitteln.
Die Firma verpflichtet sich, Anfragen von Dateninhabern, die das Unternehmen betreffen und ihr direkt oder indirekt übermittelt werden, unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen) an das Unternehmen weiterzuleiten und dabei gesetzeskonform zu handeln.
Für direkte oder indirekte Schäden, rechtliche, administrative und strafrechtliche Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche, die dem Unternehmen aufgrund eines Verstoßes der Firma gegen diese Verpflichtungserklärung oder geltendes Recht oder aufgrund von Gründen entstehen, die von der Firma, ihren Geschäftspartnern oder Dritten, an die personenbezogene Daten übermittelt wurden, ausgehen, behält sich das Unternehmen das Rückgriffsrecht gegenüber der Firma vor. Die Firma verpflichtet sich, im Falle einer Forderung des Unternehmens sämtliche direkten und indirekten Schäden unverzüglich, vollständig und in bar einschließlich aller Nebenkosten zu ersetzen.
Diese Verpflichtungserklärung unterliegt dem türkischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Verpflichtungserklärung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden endgültig gemäß den Schiedsregeln des Istanbul Arbitration Center entschieden.
Im Namen der Firma,
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Unterschrift :